Sie wollen ihr eigenes Feuerwerk im Jahr zünden, hier könnt ihr nähere Infos zu einer Genehmigung erfahren.

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Was muss ich beim Feuerwerk unter dem Jahr beachten?

Sie müssen einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung bei dem zuständigen Ordnungsamt oder Gemeinde stellen. In diesem Antrag muss folgendes enthalten sein:

  • ihre persönlichen Daten
  • den Ort und Anlass der Veranstaltung
  • Datum, Dauer und Uhrzeit des geplanten Feuerwerkes

Die Fristen für die Antragstellung sind in den verschiedenen Bundesländern und Landkreise unterschiedlich. Man kann von einer Frist von 14 Tagen bis zu 4 Wochen ausgehen. Deshalb gilt die Devise, je früher der Antrag gestellt wird desto besser.

Ja. Für die Bearbeitung der Ausnahmegenehmigung wird je nach Verwaltungsaufwand eine Bearbeitungsgebühr zwischen 40 Euro und 300 Euro erhoben.

Wenn Sie eine Genehmigung erhalten haben schicken Sie uns einfach eine Kopie der Ausnahmegenehmigung. Sie werden dann für die Bestellung im Shop freigeschaltet. Gerne beraten wir Sie in der Auswahl ihres Feuerwerkes.

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